Dieser hatte in seinem Testament hinsichtlich des Barbetrags die Vorgabe gemacht, dass dieses Geld nur für gemeinnützige Projekte streng im Sinn des Gesetzes verwendet werden dürfen. Es war daher klar, dass die Erbschaft aus dem übrigen Vermögen der Gemeinde auszugliedern ist. Eine Möglichkeit ist, dies über den Weg einer Stiftung zu erreichen. B. Jaeger von der FWG hatte hierzu erhebliche Vorarbeit geleistet, um den Ratsmitgliedern die unterschiedlichen Möglichkeiten zu erläutern. Letztlich wurde sich dagegen ausgesprochen, eine selbständige Stiftung zu gründen, da dies mit nicht unerheblichem Einsatz und Verantwortung für die Verantwortlichen verbunden wäre. Stattdessen soll der Weg über eine sog. Treuhandstiftung gewählt werden, die in der Verwaltung der „Bürgerstiftung der Volksbank RheinAhrEifel eG“ stehen soll und somit von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten wird. Im Rahmen einer Stiftung gibt es nun mehrere Möglichkeiten, die Gelder zu verwalten. Die „klassische“ Stiftung ist auf Ewigkeit angelegt. Das Kapital bleibt dort erhalten und der Stiftungszweck wird nur über die Erträge des Stiftungskapitals finanziert. Eine andere Form ist die sog. Verbrauchsstiftung. Dort soll mit der Zeit das Grundstockvermögen vollständig aufgebraucht werden, wobei sich auch dort die Verwendung der Mittel streng am Stiftungszweck zu orientieren hat. Eine Zwischenlösung – für die sich der Rat letztlich entschieden hat – ist die sog. Hybridstiftung. Dort ist ein Teil des Grundstockvermögens für den Verbrauch bestimmt (auch hier natürlich wieder nur für den vorgesehenen Zweck, nämlich der Förderung gemeinnütziger Dinge), wobei es frühestens in einem Zeitraum von 10 Jahren verbraucht sein darf. Der andere Teil der Grundstockvermögens bleibt auf Dauer erhalten (also wie bei der „klassischen“ Stiftung). Aus diesem Anteil können für den Stiftungszweck wieder nur die Kapitalerträge verwendet werden. Es wurde festgelegt, dass 30 % des insgesamt zur Verfügung stehenden Vermögens zum Verbrauch bestimmt und die restlichen 70 % dann auf Dauer bestehen bleiben sollen. Von den laut Abgabenordnung möglichen gemeinnützigen Bereichen sollen antragsberechtigt sein die Jugend- und Altenhilfe, der Bereich Kunst und Kultur, Erziehung und Bildung, Natur- und Hochwasserschutz, Landschaftspflege, die Wohlfahrtspflege, der Feuerschutz, Sport, Heimatpflege / Heimatkunde, Brauchtum einschließlich Karneval. Da über die Verwendung der Mittel letztlich ein Stiftungsrat zu entscheiden hat, wurden die Grundzüge der Zusammensetzung dieses Gremiums ebenfalls festgelegt. Bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates sollen weitere Detailfragen geklärt werden. Unter TOP 6 informierte Bürgermeister Friedsam über verschiedene Dinge. So ist der neue Traktor der Gemeinde bereits verstärkt im Rahmen des Winterdienstes im Einsatz gewesen, es fanden Sondierungsgespräche mit der Ortsgemeinde Spessart zum Thema „gemeinsamer Bauhof?“ statt und am 30.01.2019 gab es einen Workshop zum Thema „Starkregenkonzept“. Ein weiteres Thema wird die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge in der Gemeinde sein. Dabei geht es darum, wie die anfallen Kosten bei notwendigem Ausbau von Straßen auf die Einwohner verteilt werden sollen. Bleibt es bei dem bisherigen System, dass nur die (unmittelbaren) Straßenanlieger herangezogen werden können oder soll es größere Abrechnungseinheiten geben (z.B. eine Einheit das Dorf, eine andere Engeln und eine dritte das Gewerbegebiet) und alle die dort wohnen, werden bei einer erforderlichen Straßenausbaumaßnahme herangezogen? Zwar wird momentan auf Ebene der Landespolitik diskutiert, die Beiträge völlig abzuschaffen. Sollte es jedoch nicht dazu kommen, wonach es derzeit wohl aussieht, dann ist die Frage der Abrechnung weiterhin von Bedeutung. Zu dem Thema findet zunächst einmal eine Einwohnerversammlung statt, die für Donnerstag, den 07.03.2019, 19:00 Uhr in der Leyberghalle geplant ist.